TAGESBEGEGNUNGSSTÄTTE LICHTBLICK
NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE
Ihr Engagement gegen Armut, soziale Kälte und Intoleranz
WIR TUN WAS !
Herzlich willkommen auf der Homepage der Tagesbegegnungsstätte
"Lichtblick" in 67434 Neustadt an der Weinstrasse - Amalienstraße 3
I h r L i c h t b l i c k T e a m 2 0 1 9
Hallo liebe Freundinnen und Freunde, ab sofort sind alle Videos, die von uns produziert wurden oder den Lichtblick betreffen, auf unserer homepage in der Rubrik »Lichtblick TV Videos« verfügbar. Damit könnt ihr jederzeit und so oft ihr wollt, diese Filme sehen.
Die Übergabe der Spende aus dem Adventsfenster 2019 ist am kommenden Montag, 16.12.2019 zwischen 15.00 und 16..00 Uhr in Gimmeldingen.
Die Spendenübergabe durch Vertreter der ISN ist am 17.12.2019 um 10 Uhr im Lichtblick
|
|||||
|
Pfälzer Dampfnudel Essen
Am Montag den 16. Dezember um 12:30 Uhr in der Meerspinnhalle in Gimmeldingen. Für bedürftige Menschen. Kostenloser Bustransfer vom Hauptbahnhof Neustadt.
Die "Rheinpfalz" berichtete:
Stadtleben
Einmal die Woche kochen en gros
Von Annegret Ries
Die 75-jährige Thilde Appel engagiert sich in der Neustadter Tagesbegegnungsstätte Lichtblick seit der Gründung vor 23 Jahren. Sie hat auch schon in der Suppenküche, dem Lichtblick-Vorläufer,
geholfen.
Die Einrichtung wurde vor allem aus kirchlichen Kreisen initiiert. Auch Appel stieß über „ihre“ Kirchengemeinde St. Joseph hinzu. Solange sie in ihrem Beruf als Krankenschwester gearbeitet hat, sei sie so oft wie möglich dort gewesen, erzählt sie. Seit etwa zehn Jahren kocht Appel einmal pro Woche beim Lichtblick. 40 Essen werden in der Regel zubereitet. „Das ist eine Herausforderung und anders, als für die Familie zu kochen“, sagt Appel. Aber man gewöhne sich an die größeren Mengen. Eine Helferin unterstütze sie. Was gekocht wird, hänge davon ab, was an Lebensmitteln gespendet wurde. Nur wenn diese nicht reichen, werde etwas dazu gekauft.
Appel ist montags von 8 bis 12.30 Uhr im Lichtblick. „Wir bräuchten dringend Unterstützung für andere Tage“, sagt sie. Das bestätigt Hans Eber-Huber, Leiter des Lichtblicks. Zwar habe die Küche eine Midi-Jobberin, doch die habe auch andere Aufgaben, sodass sie nicht jeden Tag kochen könne. Besonders bei Ausfällen werde es eng, so Eber-Huber. Auch ein Mann, der kochen kann, sei willkommen, betont er. Zudem werde ein Ehrenamtlicher gesucht, der einen Führerschein hat und sich zutraut, einen Sprinter zu fahren. „Wenn er auch noch mit anpacken kann, wäre das noch besser“, sagt Eber-Huber. Ein- bis zweimal pro Woche soll er die Mitarbeiter des Solipaktes zu den Einsatzorten fahren und etwa beim Tragen von Möbeln helfen. Wer sich engagieren möchte, kann sich unter Telefon 06321/355340 oder per E-Mail an lichtblick_nw@t-online.de melden.
Foto: Werner Harke
Quelle:
Ausgabe |
Die Rheinpfalz Mittelhaardter Rundschau - Nr. 280 |
Datum |
Dienstag, den 3. Dezember 2019 |
Seite |
13 |
"Die Rheinpfalz" berichtet am 30. November:
Südwestdeutsche Zeitung Evangelische Heimstiftung will Suchtberatungsstellen aufgeben Grund: Finanzielles Defizit – Angebote an alle Mitarbeiter für andere Stellen Speyer. Die Evangelische Heimstiftung Pfalz will Ende des Jahres 2020 die Trägerschaft für ihre drei Fachstellen Sucht in Frankenthal, Landau und Neustadt aus finanziellen Gründen aufgeben. Dies hat am Mittwoch Ralph Moog, Vorstand Kliniken und Finanzen, mitgeteilt. „Wir bedauern sehr, uns aus der Suchtberatung zurückziehen zu müssen“, erklärt Moog für die Evangelische Heimstiftung, die ihren Sitz in Speyer hat. Seiner Auskunft nach kann das jährliche Defizit in Höhe von fast 400.000 Euro nicht mehr aufgefangen werden. Die Beratungsstellen noch länger weiterzuführen, könnte andere diakonische Aktivitäten beeinträchtigen, begründet Moog die Entscheidung. Nichts ändern wird die Heimstiftung an der stationären Suchthilfe mit den Fachkliniken Landau und Pfälzerwald (Wilgartswiesen-Hermersbergerhof) sowie dem Rehabilitationszentrum am Donnersberg (Kirchheimbolanden). Allen 20 Mitarbeitern der Fachstellen Sucht sollen laut Moog andere Stellen bei der Heimstiftung angeboten werden. Sie wurden am Montag über die Schließungspläne informiert, ebenso die betroffenen Kommunen und die Landesregierung. Ob ein Nachfolger für die Trägerschaft gefunden werden kann, soll bis Ende nächsten Jahres ausgelotet werden. Moog hofft, dass andere Angebote in der Region den Verlust kompensieren können. Die Suchtberatungsstellen in Frankenthal, Landau und Neustadt bieten ihre Hilfe weitgehend kostenlos an. Finanziert werden sie durch die Heimstiftung sowie Zuschüsse des Landes und der Kommunen. Die Heimstiftung hat die drei Beratungsstellen erst 2012 vom Diakonischen Werk Pfalz übernommen. Dies sollte die Diakonie finanziell entlasten. Versprochen hatte man sich Synergieeffekte zwischen ambulanter und stationärer Suchtarbeit. Landespfarrer Albrecht Bähr von der Diakonie Pfalz bedauert die geplanten Schließungen, hält aber einen Eigenanteil der Träger an den Kosten für die ambulante Beratung von fast 50 Prozent für unangemessen. Schon im Frühjahr hatten bundesweit 14 Verbände Alarm geschlagen, um auf die chronische Finanznot aller Suchtberatungsstellen aufmerksam zu machen. petEinwurf |
||||||
Quelle
|
Zur drohenden Schließung der Fachstelle Sucht in Neustadt schreibt unser Gründungsmitglied Franz Krätschmer am 9.12. einen Leserbrief:
Über die Mitteilung der Ev. Heimstiftung die Suchtberatungsstellen in Frankenthal, Landau und Neustadt ersatzlos zu schließen bin ich sehr erschrocken. Offensichtlich handelt es sich um keine Falschmeldung, sondern die Verantwortlichen meinen es wohl ernst damit sich von einem über Jahrzehnte gewachsenen allseits anerkannten Hilfeangebot sang- und klanglos zu verabschieden.
In den 70iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden nach der Anerkennung der Suchterkrankung als Behandlungsbedürftige Krankheit im Sinne der Sozialversicherung Schritt für Schritt Suchtberatungsstellen und Fachkliniken zur Behandlung der Alkoholkrankeit aufgebaut. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit der dort geleisteten Arbeit für suchtkranke Menschen war und ist unumstritten und insbesondere die Stellen der Diakonie haben einen fachlich ausgezeichneten Standard erreicht.
Über die Jahre ist so ein aufeinander abgestimmtes Hilfeangebot bestehend aus Beratung, Gruppenarbeit, Vermittlung in Fachkliniken zur Langzeittherapie, Nachsorge bis hin zur Selbsthilfe in Freundeskreisen und auch Präventionsarbeit entstanden.
Eine Suchterkrankung stellt für den Erkrankten eine existentielle Bedrohung dar; bedeutet oft jahrelanges Leid und endet ohne fachliche Hilfen nicht selten mit einem langem Siechtum oder schlimmstenfalls einem vorzeitigem Tod. Es gilt unter Fachleuten als gesichert, dass eine Suchterkrankung in der Regel auch eine schwere Belastung für die Angehörigen und das soz. Umfeld (Ehepartner, Kinder, Eltern etc.) des Kranken mit sich bringt. Auch für diese Menschen sind die Suchtberatungsstellen eine wichtige Anlaufstelle und Partner bei dem Weg aus der Krankheit für alle Beteiligten.
Dass sich kirchliche Träger dieser Aufgabe auf einem hohen fachlichen Niveau gestellt haben indem sie Menschen in Not begleiten, entspricht nach meinem Verständnis ihrem christlicher Auftrag und stellt eine zeitgemäße Umsetzung von Nächstenliebe dar. Sich davon zu verabschieden halte ich für einen schweren Fehler, der in erster Linie den betroffenen Menschen aber auch dem Profil der Ev. Heimstiftung und im weiteren Sinn der Prot. Kirche schweren Schaden zufügt.
Die Probleme, die Menschen mit süchtigem Verhalten haben sind nicht geringer geworden.
Im Gegenteil haben sich durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahre neue Formen krankhafter Abhängigkeiten zusätzlich zum Alkohol entwickelt: Spielsucht, Onlinesucht etc.
In der Begründung zur Schließung der Suchtberatungsstellen heißt es die Mittel sollen für andere diakonische Aktivitäten freigemacht werden. Warum und welche anderen diakonischen Aktivitäten jetzt wichtiger wie die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Suchtkrankenarbeit sind kann ich nicht nachvollziehen. Außerdem halte ich es für äußerst fatal eine Problemgruppe gegen eine andere auszuspielen.
Zu wünschen wäre, dass die Verantwortlichen noch einmal diese Entscheidung überprüfen und gemeinsam mit anderen Trägern sozialer Dienste (Kommunen, Wohlfahrtsverbände etc.) sich an einen Tisch setzen, um nach Wegen zu suchen, wie verhindert werden kann, dass einer der wichtigsten Bausteine im Suchthilfesystem wegbricht.
Wäre schön, wenn es nicht nur bei einem frommen Wusch bleiben würde.
Franz Krätschmer
Am diesjährigen Frauentag im Diakonissen-Mutterhaus Lachen hatte die Leitung um eine Spende für den Lichtblick gebeten. Die ca. 400 Frauen legten 1000 Euro zusammen. Der symbolische Spenden Scheck wurde am vergangenen Samstag an den Leiter der Tagesbegegnungsstätte, Herrn Eber-Huber überreicht.
Dankbar berichtete er bei dieser Gelegenheit der Oberin des Diakonissen Mutterhauses,Sr.Iris Daut und Petra Seidlitz (Leitungsteam vom Frauentag-AK, die der „Lichtblick“ in Neustadt für bedürftige Menschen anbietet – u.a. regelmäßige Mahlzeiten, Duschmöglichkeit, Postadresse, Finanzverwaltung, günstig Einkaufen in den verschiedenen Läden wie z.B. im Hausratladen und auch über die vielen Dienstleistungen, die der Lichtblick anbietet.
Wie im letzten Jahr spendiert der »Woibauer« leckeres Essen für Besucher und Gäste der Tagesbegegnung Lichtblick
Urteil Hartz IV-Sanktionen
5. November 2019 Erster Schritt zum Politikwechsel?
Wer Hartz IV bezieht und ein Jobangebot ausschlägt, muss bisher mit empfindlichen Kürzungen der Leistungen rechnen. Diese Sanktionen haben die Verfassungsrichter jetzt teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Diakonie RWL lehnt Sanktionen ab. Sie hofft aber, dass mit dem lange erwarteten Grundsatzurteil ein erster Schritt für einen Politik- und Haltungswechsel möglich wird.
Die Kürzungen von Hartz IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 7/16) am 5. November. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, erklärte Vizepräsident Stephan Harbarth.
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zwar ein erster Schritt, um einen Politik- und Haltungswechsel in die Wege zu leiten. Es ist aber stark geprägt von der Haltung, dass Druck Verhaltensänderungen bewirken", sagt Diakonie RWL-Armutsexpertin Heike Moerland. "Das mag im Einzelfall stimmen, viele Menschen möchten ihr Leben aber selbst in die Hand nehmen und wünschen sich dafür Ermutigung und nicht Sanktionen." Die Diakonie hatte darauf gehofft, dass die Richter die Sanktionen generell für verfassungswidrig halten.
Ein Hartz-IV-Bezieher erhält in der Regel 424 Euro monatlich. Wenn davon 30 Prozent und mehr gekürzt werden, geht es an die nackte Existenz.
Keine Kürzungen am Existenzminimum!
In einer gemeinsamen Erklärung mit Sozialverbänden, Gewerkschaften, Politikern und Wissenschaftlern hat die Diakonie gefordert, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben. Stattdessen sei ein "menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung" nötig, heißt es.
"Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit", kritisieren die Unterzeichnenden.
Termin verpasst, Geld gestrichen
Jeden Monat wurden 2018 bundesweit über drei Prozent der erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger sanktioniert, rund 130.000 Menschen. In Nordrhein-Westfalen waren monatlich über 32.000 Hartz IV-Empfänger von mindestens einer
Leistungskürzung betroffen, wie der Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW [2] belegt.
Drei Viertel der Sanktionen werden verhängt, weil jemand unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint. In diesen Fällen kürzt das Jobcenter die Bezüge für drei Monate um zehn Prozent. Wer eine "zumutbare" Arbeit ablehnt oder eine Fördermaßnahme abbricht, muss mit höheren Einschnitten rechnen. Dann können 30 Prozent der Leistung gestrichen werden, im Wiederholungsfall sogar 60 oder 100 Prozent.
Diakonie RWL-Vorstand Christian Heine-Göttelmann sorgt sich besonders um junge Hartz-IV-Bezieher. (Foto: Diakonie RWL)
Resignation statt Beschäftigung
"In den Beratungsstellen der Diakonie beobachten wir, dass die harten Sanktionen von mindestens 30 Prozent meist nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen stärker um einen Job bemühen", sagt Diakonie RWL-Vorstand Christian Heine- Göttelmann. "Im Gegenteil. Die Menschen resignieren und ziehen sich zurück."
Das gilt besonders für junge Menschen unter 25 Jahren, denn bei ihnen kann bereits der erste Verstoß dazu führen, dass sie kein Geld mehr erhalten. Bei weiteren Verstößen streicht das Jobcenter auch Miete und Heizkosten. Die jungen Leute verlieren ihre Wohnung, schlüpfen bei Freunden und Familie unter oder landen auf der Straße. Von Sanktionen sind junge Menschen doppelt so häufig betroffen. Sie waren aber nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Jugendliche sind besonders oft von Hartz IV-Sanktionen betroffen - und landen nicht selten auf der Straße.
Abrutschen in absolute Armut
Hier hofft die Diakonie RWL darauf, dass die Politik diese Sanktionen möglichst schnell abschafft. Im vergangenen Jahr, so zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wurden bundesweit 30.000 Jugendliche sanktioniert, davon 8.000 in NRW. Deutschlandweit wurde 3.300 jungen Menschen unter 25 Jahren die Unterstützung fürs Wohnen gestrichen. In NRW waren es 852.
"Sie rutschen in absolute Armut ab – und zwar für eher harmlose Regelverstöße", sagt Christian Heine-Göttelmann. "So wird bereits der jungen Generation ein Leben in Würde verwehrt." Statt auf Leistungskürzungen zu setzen, müsse die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gestärkt werden, fordert der Diakonie RWL-Vorstand. "Wir brauchen eine Unterstützung auf Augenhöhe, die ermutigt und befähigt statt bestraft."
Text: Sabine Damaschke, Fotos: pixabay
Ihr/e Ansprechpartner/in Heike Moerland [3]
Source URL: https://www.diakonie-rwl.de/themen/arbeit-und-beschaeftigung/urteil-hartz-iv-sanktionen
Links
[1] https://www.diakonie-rwl.de/file/erklarfilm-den-sanktionen-hartz-iv-system [2] https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/fileadmin/user_data/2018/Arbeitslosenreport-2018- 2019/arbeitslosenreport-3-2018/Arbeitslosenreport-NRW_2018-3_Sanktionen.pdf [3] https://www.diakonie-rwl.de/users/heike-moerland
Ein neues Fahrzeug für den „Lichtblick“
Am Montag, 28. Oktober war es soweit: Die ehrenamtliche Mitarbeiterin der Tagesbegegnung Lichtblick, Helma Bielfeldt, holte einen nagelneuen Ford Fiesta direkt bei den Ford Werken in Köln ab.
Das Fahrzeug wurde gesponsert von „Aktion Mensch“ und soll für das Projekt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Lichtblick schreibt dazu:
„ Unser Arbeits- und Beschäftigungsprojekt "SoliPakt" ist ein Angebot der Tagesbegegnung Lichtblick in Neustadt. Es geht dabei darum, Menschen, die auf dem s.g. ersten Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben, eine sinn- und würdevolle Beschäftigung zu geben. Es bestehen bisher folgende Projekte: Umzugsfirma, ein Zweiradladen, eine Kleiderkammer, ein Möbelladen und einen Hausratladen. Seit Kurzem haben wir einen neuen Schwerpunkt. Es nennt sich "Wohnassistenz". Betreut werden in der Regel Einzelpersonen, die in ihrer Wohnung vereinsamen und kleine Hilfestellungen benötigen, um ihren Alltag zu meistern. Viele müssen erst einmal wieder lernen "zu Wohnen", d.h. sie erhalten Unterstützung in Grundtechniken des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so z.B. die Einhaltung der Hausordnung. Als Beispiel seien hier auch s.g. Messie- Menschen, Menschen mit Suchterkrankung und sonstige soziale Schwierigkeiten zu nennen. Unsere Angebote: Fahren von Hilfsbedürftigen, gemeinsames Einkaufen, Unterstützung bei der Grundreinigung.
Für Menschen, die im Lichtblick integriert sind, sind Freizeitangebote geplant: Tagesausflüge in andere Städte und Besuch von kulturellen Einrichtungen und Durchführung von Freizeitangeboten, um dem Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“