Trainingswohnen
Zum 1. Oktober 2002 wurde eine erste Wohnung in Neustadt angemietet.
Es hatte sich herausgestellt, dass es fast unmöglich war, für wohnungslose Menschen eine Unterkunftsmöglichkeit zu finden. Die Wohnung war durch die WBG renoviert worden, mit Ausnahme von Tapezier- und Streicharbeiten. Unser erster Bewohner war ein junger Mann, der übergangsweise bei einem Bekannten angemeldet war, um Bezüge des Arbeitsamtes zu erhalten. Es war jedoch vorauszusehen, dass er wieder ausziehen musste. Um einen Anspruch auch in Zukunft geltend machen zu können, wurde ihm die Wohnung angeboten. Das Prot. Dekanat wurde Mieter der Wohnung und übernahm auch alle Nebenkosten.
Mittlerweile wurden im Laufe der Jahre immer wieder Wohnungen angemietet und nach einiger Zeit den Mietern überlassen.
Die Erfahrung zeigt, dass es immer schwieriger wird für unseren Personenkreis , eine Wohnung zu bekommen, so dass wir nun zusätzlich eine große Wohnung für drei Frauen angemietet haben, so dass wir nun über 4 Single , eine Paarwojhnung und eine Wohnung für eine Wohngemeinchaft verfügen Stand: 2018
Unser Wohnprojekt ist zumindest ein Anfang, obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Finanzverwaltung
Seit 2003 bietet „Lichtblick“ auf freiwilliger Basis eine Finanzverwaltung an. Besucherinnen und Besucher haben somit die Möglichkeit, ihre Geldangelegenheiten über die Einrichtung zu regeln.
Ende 2017 bestehen 30 Treuhandkonten, im Laufe des Jahres wurden 4 Konten gelöscht, weil deren Besitzer verstorben sind, 1 neues Konto wurde eingerichtet.
Hier wurden im Laufe des Jahres über 750.000 Euro ein- und ausgezahlt.
Diesen Verwaltungsakt zu bewerkstelligen ist nur möglich, weil das Evang. Verwaltungsamt einen wesentlichen Teil der Buchungen tätigt.
Annette Münch war 2017 für die Zahlenberge zuständig. Ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle für ihre Geduld und Ausdauer. In den letzten Jahren gingen die Treuhandkonten kontinuierlich zurück. Dies hat einen einfachen Grund: Banken und Sparkassen sind mittlerweile gesetzlich verpflichtet, jedem ein Konto zu eröffnen.
Dies war nicht immer so. Menschen, die z.B. eine negative SCHUFA- Auskunft hatten, erhielten kein eigenes Konto, das Gleiche galt auch für Menschen ohne Postadresse.
Warum ist es wichtig, dass "Lichtblick" diesen Service anbietet?
Ganz einfach: Es gibt Menschen, die haben Probleme, mit Geld umzugehen, sind aber nicht so beeinträchtigt, dass sie eine gesetzliche Betreuung benötigen.
Oft war es in der Vergangenheit so, dass aus diesem Grunde Miet - oder Energieschulden entstanden waren und eine Kündigung im Raum stand. Wir haben dann die Schulden vorfinanziert. Allerdings mit der Bedingung, dass wir die Finanzen zukünftig verwalten, zumindestens so lange, bis unser "Kredit" zurückbezahlt wurde.
Viele haben nach und nach erkannt, dass sie Mitte des Monats plötzlich noch Geld für Lebensmittel übrig hatten oder auch Geld für andere Dinge übrig war.
Wir besprechen die Finanzverwaltung , regeln offene Rechnungen und sichern die Überweisung für Miete und andere Verbindlichkeiten. Was dann noch zum Leben übrig bleibt, wird eingeteilt. Manche erhalten tägich, manche wöchentlich und manche einmal im Monat das zur Verfügung stehende Restgeld.
Hartz 4 beratung folgt dann...
Schließlich gibt es einige unserer BesucherInnen, die nach Abzüge aller Verbindlichkeiten, gerade mal über 120,00 Euro monatlich zum Leben haben.
Da ist einfach nicht viel an Masse einzuteilen!
ALG2 und SGB 2 und 12 Beratungen
Seit 2008 erstmals monatlich, seit 2009 wöchentlich finden unseren Räumen immer Mittwochs eine "Hartz 4" und allgemeine Sozialgesetz-Beratung statt. Ein ganz wichtiger Bereich unserer Arbeit, betrifft die Unterstützung unserer Besucher(Innen) bei Fragen zu sozialen Leistungen.
Wir sind oft „erste Adresse“ für Menschen:
oder aber im Dschungel der sozialen Leistungen sich verheddert haben.
Mit unserem Beratungsangebot nehmen wir in vielen Fällen erstmal den „Dampf“ weg, stellen den Kontakt zu den Behörden her, und gehen manchmal auch persönlich mit zu Gesprächen.
Zu den einzelnen Sachbearbeitern und Fallmanagern der ARGE, sowie den Mitarbeiterinnen des Sozialamtes besteht ein sehr gutes Verhältnis. Wir danken an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit.
Wöchentlich nehmen ca. 16 Frauen und Männer dieses Angebot wahr.
Walter Nargang ist seit Herbst 2007 ehrenamtlich im Lichtblick aktiv und bietet seit Februar 2008 jeden Mittwoch seine Beratung an. „Es sind bald 25 Jahre, dass ich mit Menschen in Not erstmals in Kontakt kam. Daraus ist eine Berufung geworden. Von Anfang an musste ich feststellen, dass mehr als Beratung notwendig war. Es geht meist um eine umfassende Betreuung. Das gab es nicht, kann man auch von einer Behörde so wohl nicht unbedingt erwarten. Ich hab´s mir zur Aufgabe gemacht; zunächst nur in Landau, mittlerweile auch in Neustadts Lichtblick“. Nargang will 2011 in Rente gehen und kann sich vorstellen, sich auch danach gemeinsam mit seiner Ehefrau, die im Jugendwerk St. Josef in Landau tätig ist, noch stärker als bereits heute Obdachlosen zu widmen. Die Schere von Arm und Reich in unserer Gesellschaft wird weiter auseinander gehen. Darüber kann niemand einfach hinwegsehen“.
Manfred Sommer fand im Frühjahr 2009 den Weg in den Lichtblick. „Ich bin Zuhörer, auch schon mal Drohinstanz bei der Arge“, schmunzelt der pensionierte Amtsrichter, der sich noch eher als Azubi und Praktikant an der Seite von Nargang sieht. Das hindert ihn nicht, den Ratsuchenden beim Ausfüllen der bis zu 36 Seiten starken Anträge zu helfen. „Das ist eine Wissenschaft für sich; lückenlos ist das fast unmöglich und in aller Regel bedarf es noch der Klärung von einzelnen Fragen. Die vielleicht effektivste Hilfe ist, dass Manfred Sommer die Antragsteller zur ARGE begleitet, damit die Antragsteller angemessen gehör finden. „Mit 68 wollte ich noch etwas Sinnvolles tun. Ich habe einen Betreuungsfall übernommen und durch einen Wanderfreund wurde ich auf den Lichtblick aufmerksam. Seither habe ich mir den Mittwoch frei gehalten und bin hier“.
Ein Bericht von Walter Nargang zum Thema:
Das Angebot der ALG 2 Beratung konnte 2010 erweitert werden, weil viele Ratsuchende Schwierigkeiten auch mit anderen Institutionen bekommen, sei es
wie bisher mit der ARGE (Arbeitsgemeinschaft ) Deutsche Weinstrasse, die zuständig ist für die Grundsicherung für Arbeitssuchende,
mit dem Sozialamt, das zuständig ist für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
mit der Wohngeldstelle, weil z.B. ein Kind nicht mehr bei der ARGE ist, weil Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld ausreichend zu sein scheint,
mit der Familienkasse, weil irgendetwas mit dem Kindergeld nicht stimmt, oder weil die ARGE jemanden auffordert, Kinderzuschlag zu beantragen,
mit der Krankenkasse, weil dort z.B.: bei prothetischer Versorgung die Härtefallregelung nicht angewandt wurde, die eine 100%ige Bezahlung gewährleistet,
mit dem Amt für soziale Angelegenheiten, weil der Grad der Behinderung zu niedrig angesetzt wurde, oder ein Merkzeichen fehlt,
mit der Deutschen Rentenversicherung, weil der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht bearbeitet wird, oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde,
mit dem Sozialgericht, weil eine Klage begründet werden muss, oder ein Eilantrag formuliert werden muss, weil irgendwelche Leistungen nicht erfolgt sind,
mit Banken, weil Konten gepfändet wurden, Darlehen zusammengefasst werden müssen, um die monatlichen Belastungen zu vermindern,
und...und...und
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